Johann Philipp Bach - Herzog Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen
Auktion 931, Kat.-Nr. 1351
SONDERAUKTION HIDDEN TREASURES. SCHÄTZE AUS DEM HAUSE WÜRTTEMBERG
am 30. März 2022
Johann Philipp Bach
Herzog Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen
Differenzbesteuerung
Johann Philipp Bach
1752 Meiningen - 1846 ebenda, zugeschrieben
Herzog Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen
Halbfigur nahezu frontal, den Kopf nach rechts gewandt. Landschaftsausblick. Pastell auf Pergament. 35,4 x 29 cm. Rahmen (48 x 42,5 cm).
Rücks. Angaben zum Dargestellten. Auf der Rahmenrückseite hs. Vermerk "Eigentum der Herrschaft Carlsruhe O/S", ebda. Inventaretikett Herrschaft Carlsruhe O/S mit Nummerierung 241. Auf Keilrahmen und Rahmen Stempel Schlossverwaltung Lindach.
Herzog Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen (1800 Meiningen - 1882 ebenda) war von 1803 bis 1866 Herzog von Sachsen-Meiningen. Er war das jüngste Kind des Herzogs Georg I. von Sachsen-Meiningen und dessen Gemahlin Luise Eleonore von Hohenlohe-Langenburg.
Nach dem frühen Tod seines Vaters an Heiligabend 1803 folgte er diesem unter der Vormundschaft seiner Mutter und übernahm die Regentschaft mit seiner Volljährigkeit 1821. Durch Reisen nach England, wo seine Schwester Adelheid ab 1830 Königin war, beeinflusst, bestimmte das englische politische und wirtschaftliche System viele staatliche und wirtschaftliche Grundsatzentscheidungen in Sachsen-Meiningen, die wirtschaftlichen Verhältnisse verbesserten sich. Um einem Aufstand vorzubeugen, entsprach Bernhard II. im März 1848 den Forderungen des Volkes, akzeptierte die Reichsverfassung und zeigte Sympathie für die deutschen Einheitsbestrebungen. Politisch stand er lange Jahre in deutlicher Opposition zu Preußen. Als 1866 schließlich preußische Truppen in Meiningen einrückten, war Bernhard II. gezwungen, sein Amt zugunsten des Erbprinzen Georg niederzulegen. Ab diesem Zeitpunkt lebte er als Privatmann im Großen Palais, das er 1823 für seine Mutter als Wittumspalais hatte errichten lassen. Ein Beraterfunktion bezüglich der Regierungsgeschäfte seines Sohnes lehnte er ab.