Frankreich - "Cet animal fut appelé araignée. (à regner.)"

Auktion 403, Kat.-Nr. 1117

Napoleon bei Neumeister

am 1. Dezember 2021 ab 18:00 Uhr

Frankreich

"Cet animal fut appelé araignée. (à regner.)"

Schätzpreis:
€ 200 bis € 250

Differenzbesteuerung    

Ergebnis:
€ 338 (inkl. 30 % Käuferaufgeld)

Beschreibung:

Frankreich

um 1832

 

"Cet animal fut appelé araignée. (à regner.)"

 

 

Karikatur auf Louis-Philippe I, 1830-1848 König der Franzosen. Unterhalb der Darstellung betitelt. Zwei Bleistiftanmerkungen zu dargestellten Personen. Lithographie auf Bütten. 37,9 x 25 cm. Randläsuren. Unfrisch, min. fleckig.

 

Die vorliegende Lithographie ist eine große Seltenheit. Kein Wunder, denn ihr Erscheinen und ihre erste Verbreitung sorgten im Frühjahr 1832 für einen Skandal. Kein geringerer als der "Bürgerkönig" Louis-Philippe ist als Spinne dargestellt (ihr Körper zeigt das Konterfei des Königs), die in ihrem Netz sitzt und ihre langen Beine nach allem ausstreckt, was diese ergreifen können. Ihre Beute sind: die Zivilliste, die "liste incivile", die (Ideen der) Revolution in Gestalt der Jakobinermütze und dem Kopf des enthaupteten Louis XVI, die Köpfe des Duc de Berry, des Duc de Bourbon etc. Durchsetzt ist die bitterböse optische Kritik an der Regierung Louis-Philippes auch mit zwei Klistierspritzen. Das Wortspiel von "araignée" mit dem gleich ausgesprochenen "à regner" bestätigt diese Kritik, denn es sind zwei Übersetzungen möglich: "Dieses Tier wurde Spinne genannt", aber auch "Dieses Tier wurde zur Herrschaft (zum Regieren) berufen".

 

In engem Zusammenhang mit der Entstehung und Verbreitung dieser kaum mehr als Karikatur einzuordnenden Darstellung steht Charles-Casimir Savare du Moulin (1783 Cellettes - 1842 Lüttich). Bei ihm handelt es sich um einen heute nur mehr schwer biographisch fassbaren Zeitgenossen des Bürgerkönigs. Er war Parteigänger von Marie Caroline, Duchesse de Berry, die ihren Sohn Henri, Enkel König Karls X., auf dem französischen Thron sehen wollte. Damit erklärt sich die kritische, ja gehässige Haltung Savare du Moulins gegenüber König Louis-Philippe. Seine Aktivitäten gegen diesen zwangen ihn schließlich, Frankreich zu verlassen und sich in Lüttich, der Heimatstadt seiner Frau, Marie-Anne de Modave, niederzulassen. Offiziell bezeichnet sich Savare du Moulin als "Literat" - eine damals durchaus schillernde Berufsbezeichnung.

 

Mit größter Wahrscheinlichkeit kann Savare du Moulin als geistiger Urheber der Lithographie gesehen werden. Im März 1832 wird ein Abdruck der Lithographie - zusammen mit weiteren lithographierten Karikaturen - bei ihm beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft klagte Savare du Moulin der persönlichen Beleidigung des Königs an, er wurde vor die "police correctionnelle" zitiert, auch weil die Publikation der Graphik nicht angemeldet war und der Name eines Lithographen oder Verlegers (bewusst) weggelassen wurde. Von diesen Geschehnissen wissen wir durch die Berichterstattung in "La Quotidienne", die am 28. März, 31. März, 11. Mai und schließlich am 28. Juni 1832 über das Verfahren berichtet. Am 31. März wird schreibt man: "Die bloße Betrachtung dieser Lithographie (so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft) reicht aus, um festzustellen, dass sie eine Beleidigung für die Person des Königs der Franzosen darstellt, den sie mit einem giftigen Insekt vergleicht, das sich von Gold und Blut ernährt." Der Verteidiger von Charles-Casimir Savare du Moulin argumentiert geschickt, dass das Pressegesetz bzgl. einer Majestätsbeleidigung nur bei politischen Schriften und Werken anzuwenden sei. Er plädierte ohne Erfolg, Savare du Moulin wurde zu einer Strafe von 1.000 Francs verurteilt. Offenbar wegen eines Verfahrensfehlers erhielt er jedoch die beschlagnahmten Graphiken wieder zurück ...



Datierung:
um 1832


Titel-Zusatz:
Karikatur auf Louis-Philippe I, 1830-1848 König der Franzosen


Signatur-Bez-Vorne:
Unterhalb der Darstellung betitelt. Zwei Bleistiftanmerkungen zu dargestellten Personen
Technik:
Lithographie
Träger:
auf Bütten
Maße:
37,9 x 25 cm
Zustand:
Randläsuren. Unfrisch, min. fleckig
Kommentar:
Die vorliegende Lithographie ist eine große Seltenheit. Kein Wunder, denn ihr Erscheinen und ihre erste Verbreitung sorgten im Frühjahr 1832 für einen Skandal. Kein geringerer als der "Bürgerkönig" Louis-Philippe ist als Spinne dargestellt (ihr Körper zeigt das Konterfei des Königs), die in ihrem Netz sitzt und ihre langen Beine nach allem ausstreckt, was diese ergreifen können. Ihre Beute sind: die Zivilliste, die "liste incivile", die (Ideen der) Revolution in Gestalt der Jakobinermütze und dem Kopf des enthaupteten Louis XVI, die Köpfe des Duc de Berry, des Duc de Bourbon etc. Durchsetzt ist die bitterböse optische Kritik an der Regierung Louis-Philippes auch mit zwei Klistierspritzen. Das Wortspiel von "araignée" mit dem gleich ausgesprochenen "à regner" bestätigt diese Kritik, denn es sind zwei Übersetzungen möglich: "Dieses Tier wurde Spinne genannt", aber auch "Dieses Tier wurde zur Herrschaft (zum Regieren) berufen". In engem Zusammenhang mit der Entstehung und Verbreitung dieser kaum mehr als Karikatur einzuordnenden Darstellung steht Charles-Casimir Savare du Moulin (1783 Cellettes - 1842 Lüttich). Bei ihm handelt es sich um einen heute nur mehr schwer biographisch fassbaren Zeitgenossen des Bürgerkönigs. Er war Parteigänger von Marie Caroline, Duchesse de Berry, die ihren Sohn Henri, Enkel König Karls X., auf dem französischen Thron sehen wollte. Damit erklärt sich die kritische, ja gehässige Haltung Savare du Moulins gegenüber König Louis-Philippe. Seine Aktivitäten gegen diesen zwangen ihn schließlich, Frankreich zu verlassen und sich in Lüttich, der Heimatstadt seiner Frau, Marie-Anne de Modave, niederzulassen. Offiziell bezeichnet sich Savare du Moulin als "Literat" - eine damals durchaus schillernde Berufsbezeichnung. Mit größter Wahrscheinlichkeit kann Savare du Moulin als geistiger Urheber der Lithographie gesehen werden. Im März 1832 wird ein Abdruck der Lithographie - zusammen mit weiteren lithographierten Karikaturen - bei ihm beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft klagte Savare du Moulin der persönlichen Beleidigung des Königs an, er wurde vor die "police correctionnelle" zitiert, auch weil die Publikation der Graphik nicht angemeldet war und der Name eines Lithographen oder Verlegers (bewusst) weggelassen wurde. Von diesen Geschehnissen wissen wir durch die Berichterstattung in "La Quotidienne", die am 28. März, 31. März, 11. Mai und schließlich am 28. Juni 1832 über das Verfahren berichtet. Am 31. März wird schreibt man: "Die bloße Betrachtung dieser Lithographie (so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft) reicht aus, um festzustellen, dass sie eine Beleidigung für die Person des Königs der Franzosen darstellt, den sie mit einem giftigen Insekt vergleicht, das sich von Gold und Blut ernährt." Der Verteidiger von Charles-Casimir Savare du Moulin argumentiert geschickt, dass das Pressegesetz bzgl. einer Majestätsbeleidigung nur bei politischen Schriften und Werken anzuwenden sei. Er plädierte ohne Erfolg, Savare du Moulin wurde zu einer Strafe von 1.000 Francs verurteilt. Offenbar wegen eines Verfahrensfehlers erhielt er jedoch die beschlagnahmten Graphiken wieder zurück ...