Ihr Gebotsformular für Kunstauktionen

Mit unserem Online-Gebotsformular können Sie bequem von zuhause oder aus Ihrem Büro mitbieten.

  • Schriftliches Vorgebot: bitte immer Ihr Gebot angeben
    Wir betrachten Ihr abgegebenes Gebot als Ihr Maximalgebot. Wenn es kein anderes Gebot auf Ihr gewünschtes Kunstwerk gibt, kann der Zuschlag auch darunter erfolgen.
  • Telefonisches Bieten erwünscht: einfach den Betrag weglassen und einen Haken bei "Telefon" setzen
    Wir rufen Sie während der Auktion an und Sie können Ihre Gebote via Telefon abgeben
    Bitte halten Sie am Tag der Auktion Ihre Telefonleitung frei und sorgen Sie für guten Empfang
    Bitte beachten Sie: Telefongebote sind erst ab einem Betrag von 1.000 Euro möglich. Sie sind als Interessent verpflichtet mindestens das Limit zu bieten.

Sie möchten Ihr Gebot handschriftlich an uns weiterleiten? Dann einfach das PDF-Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und an uns faxen: +49 (0) 89 23 17 10-55.

Unsere Versteigerungsbedingungen finden Sie hier
Wichtige Hinweise für unsere Kunden

Rechtlicher Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass auf öffentlich zugänglichen Versteigerungen von gebrauchten Sachen die Vorschriften für den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) nicht zur Anwendung kommen. Als öffentlich zugänglich gilt jede Versteigerung, bei der den Kunden die Möglichkeit gewährt wird, persönlich anwesend zu sein (§ 312g Absatz 2 Nr. 10 BGB). Öffentlich zugänglich ist also jede Saalauktion, und zwar auch für Telefon- oder Internetbieter, da auch sie die Möglichkeit hätten, persönlich teilzunehmen (BT Drs. 19/27424 Seite 28).

 

Sie haben Fragen? Bitte rufen Sie uns an, wir helfen gerne weiter: +49 (0)89 23 17 10-0

 

 

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