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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
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Mit
der Teilnahme an der Versteigerung werden
folgende Bedingungen anerkannt:
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Die
Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie
wird von der Firma NEUMEISTER im eigenen
Namen für fremde Rechnung durchgeführt
mit Ausnahme der Eigenware. Alle Versteigerungsobjekte
haben eine im Anschluß an die jeweilige
Katalogbeschreibung gesetzte Zahl, mit
der der Besitzer bzw. Einsender als solcher
deutlich gemacht wird. Die die Eigenware
betreffenden Ziffern werden im Katalog
eingangs gesondert angegeben. Ein Anspruch
auf Bekanntgabe des Namens und des Kommittenten
besteht nicht.
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| 2. |
Die
Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten
Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff
BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden
Gegenstände können vor der Auktion und
während der Ausbietung besichtigt und
geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich befinden.
Die Firma NEUMEISTER übernimmt keine
Haftung für offene und versteckte Mängel
sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet
sie sich, unverzüglich vorgetragene und
begründete Mängelrügen des Erwerbers
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
an den Einlieferer der bemängelten Sache
weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen
und dazugehörige schriftliche Erläuterungen
sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet,
es sei denn, dass der Firma NEUMEISTER
grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der
Versteigerer kann Nummern vereinigen,
trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten
oder zurückziehen.
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| 3. |
Der
Aufruf beginnt in der Regel unter dem
im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig
wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes
Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über
den betreffenden Gegenstand wirksam.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach
dreimaligem Wiederholen des höchsten
Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird
und der vom Einsender (Kommittenten)
vorgeschriebene Mindestpreis erreicht
ist.
Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter
auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden.
Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen
Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch
den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das
Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem
Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben
werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen,
sich über die Genehmigung seines Gebotes selbst zu
informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt
die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an
die vom Bieter genannte Adresse.
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| 4. |
Der
Versteigerer kann ein Gebot ablehnen;
in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen das
gleiche Gebot ab, so entscheidet über
den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über
einen Zuschlag kann der Versteigerer
nach seinem freien Ermessen den Zuschlag
sofort zugunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals
aufrufen. Will ein Höchstbietender sein
Gebot nicht gelten lassen, so kann der
Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag
erteilen und die sich hieraus ergebenden
Rechte weiterverfolgen; er kann aber
auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere
Gebot erteilen oder den Gegenstand neu
aufrufen.
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| 5. |
Der
Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und
Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für
vom Versteigerer nicht zu vertretende
Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen
usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung.
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| 6. |
Das
zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der
Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird
ein Aufgeld von 24 Prozent erhoben. Ab
1. 1. 1995 ist in Deutschland die Differenzbesteuerung
(gem. § 25 A UStG i. d. Fassung vom 9.
8. 1994) vorgeschrieben. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
Der gesamte vom Käufer zu entrichtende
Betrag ist sofort fällig und in bar bei
der Firma NEUMEISTER einzuzahlen, falls
das Gebot persönlich abgegeben wurde.
Bei Erwerb durch erteilten Bieteauftrag
ist die Gegenleistung innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum fällig und
zu erbringen. Die Firma NEUMEISTER ist
nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer
Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie sie
aber an, so gehen Kursverluste, die bei
Umwechslung innerhalb angemessener Frist
entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten
des Käufers.
Die im Katalog mit einem bzw. zwei Sternen versehenen
Gegenstände unterliegen dem vollen bzw. ermäßigten
Mehrwertsteuersatz (19% und 7%). Bei diesen Katalog-Nummern
wird auf die Endsumme (Zuschlagpreis + 19 % Aufgeld)
die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung
einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung.
Irrtum vorbehalten.
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| 7. |
Das
Eigentum am ersteigerten Gut geht erst
nach vollständiger Bezahlung auf den
Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut
wird nur nach geleisteter Barzahlung
ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug,
so berechnet die Firma NEUMEISTER Zinsen
in Höhe von 1 Prozent je angebrochenem
Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer
Schäden behält sich die Firma NEUMEISTER
vor. Eine Stundung kann nicht gewährt
werden.
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| 8. |
Kommt
der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur
Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug,
so kann die Firma NEUMEISTER anstelle
der gesetzlichen Rechte auch weiterhin
Erfüllung verlangen. Sie kann den Gegenstand
auch bei einer der nächsten Auktionen
nochmals versteigern. Falls hierbei der
Gegenstand veräußert wird, erlöschen
die Rechte des säumigen Käufers aus dem
erteilten Zuschlag. Er haftet aber für
einen etwaigen Ausfall einschließlich
der Kosten der Versteigerung; umgekehrt
hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
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| 9. |
Gegenstände,
die nicht unverzüglich, spätestens jedoch
14 Tage nach der Auktion abgeholt werden,
können im Namen sowie auf Kosten und
Gefahr des Käufers bei einem Spediteur
eingelagert werden. Der Versand erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bieteaufträge
werden auf das gewissenhafteste erledigt;
sie sollen genaue Angaben enthalten und
spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn
schriftlich erteilt sein. Nicht genauer
bekannte Auftraggeber werden gebeten,
bis zum Beginn der Versteigerung eine
ausreichende Sicherheit zu leisten, da
sonst die Ausführung ihrer Bieteaufträge
unterbleiben kann.
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| 10. |
Die
vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch
für den nachträglich freihändigen Erwerb
von Auktionsgut.
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| 11. |
Erfüllungsort
für beide Teile ist München. Gerichtsstand
ist München, wenn der Käufer Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder der Käufer im
Geltungsbereich der deutschen Gesetze
keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten
sich nach deutschem Recht unter Ausschluß des
Einheitlichen Gesetzes über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen
Gesetzes über den Abschluß von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
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NEUMEISTER MÜNCHENER
KUNSTAUKTIONSHAUS |
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BARER STRASSE 37
80799 MÜNCHEN |
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TELEFON:
(089) 23 17 10 - 0 |
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FAX:
(089) 23 17 10 - 55 |
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E-MAIL: INFO@NEUMEISTER.COM
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