Ein Kunstwerk ersteigern bedeutet, den Nervenkitzel einer Auktion mitzuerleben, das Adrenalin, wenn Sie Ihr Gebot ein weiteres Mal erhöhen und die Freude zu genießen, wenn Sie den Zuschlag erhalten.

  • Wir haben mehr als 60 Jahre Erfahrung im Kunsthandel
  • Wir kennen den Kunstmarkt, die aktuellen Trends und auch die Nischen
  • Wir sind weltweit vernetzt mit Sammlern, Museen und Institutionen, auf deren Wissen und Archive wir bei Bedarf jederzeit zugreifen
  • antikes Kunsthandwerk
  • historische Möbel
  • wertvolle Gemälde
  • feine Zeichnungen
  • hochkarätigen Schmuck
  • seltene Uhren
  • ausgesuchte Moderne und Zeitgenössische Kunst

 

 

  • Sie können persönlich bei uns vor Ort bieten (bitte anmelden)
  • Sie können schriftlich bieten
  • Sie können telefonisch bieten
  • Sie können live online bieten

FAQ´s zum Thema: Kunst kaufen mit Neumeister

Sie haben ein Kunstwerk gefunden, das Sie kaufen möchten, sind aber unsicher, weil Sie sich mit Antiquitäten nicht auskennen?

Fordern Sie einen Zustandsbericht an oder fragen Sie uns rund um Kunst und Auktion:

+49 (0)89 / 23 17 10 – 0
info(at)neumeister.com

Sie möchten das Kunstwerk persönlich besichtigen: bitte vereinbaren Sie einen Termin

Sie wollen in der Auktion mitbieten und das ersehnte Stück kaufen? 

Es gibt viele Möglichkeiten ein Gebot abzugeben:

Unsere Versteigerungsbedingungen finden Sie hier

 

 

 

´Die Katalognummern werden der Reihe nach versteigert

  • schriftliche Vorgebote werden wie Saalgebote gehandhabt
  • telefonische Bieter sind in der Leitung und geben ihre mündlichen Anweisungen an das Team
  • Onlinebieter geben Ihre Gebote am Rechner ein
  • Saalbieter heben ihre Bieternummmern in die Höhe

Die Bietschritte (Steigerung) sind in der Regel 10 %
Bei gleich hohen Geboten entscheidet der Auktionator den Zuschlag.
Vorbehalte sind vorübergehende Zuschläge und wie eine zeitgebundene Reservierung zu betrachten.

 

 

Zum ersten, zum zweiten, zum dritten ....
Gratulation!

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird.

Ausnahme: Vorbehaltszuschläge

 

 

Vorbehaltszuschläge: das vom Einlieferer gewünschte Mindestgebot (= Limit) wurde nicht erreicht

  • Gebote unter Vorbehalt sind drei Wochen nach der Auktion bindend
  • Der Einlieferer wird um Zustimmung gebeten
  • Nach drei Wochen ohne Zustimmung bzw. nach mitgeteilter Ablehnung des Gebotes durch den Einlieferer erlischt der Zuschlag
  • Sie können auch einfach Ihr Gebot erhöhen und den Zuschlag fest machen. Dann gehört das Stück Ihnen (sofern Sie der einzige Bieter sind)
  • Denn: Kunstwerke, die unter Vorbehalt zugeschlagen sind, gelten als nicht verkauft - sie können also im Nachhinein von weiteren Bietern beboten werden, Voraussetzung hierfür ist ein höheres Gebot...
  • ...oh, oh, die Auktion geht weiter...

Wann ist Schluss?
Wenn einer aufhört sein Gebot zu erhöhen und das Limit erreicht ist. 

 

 

Im Einzelhandel wird stets ein Fixpreis ausgezeichnet und bezahlt, der sowohl den reinen Warenwert, die Marge des Händlers und die gesetzliche MWST beinhaltet.

Im Auktionswesen werden diese drei Posten separat in der Rechnung aufgelistet. Zum jeweiligen Zuschlagspreis (=Hammer) kommt noch das Aufgeld sowie die gesetzliche MWST hinzu (bitte lesen Sie unsere Versteigerungsbedingungen)

 

.

 

 

 

  • Alle in der Auktion unverkauften Kunstwerke gehen in den Nachverkauf
  • Bis drei Wochen nach der Auktion können diese kräftig beboten werden
  • Wer einen festen Zuschlag möchte, bietet das Limit. Dann kann das Stück gleich abgeholt werden - Voraussetzung: Sie sind der einzige Bieter auf das Stück
  • Wer gerne auf Risiko geht, der bleibt drunter und wartet ab...

 

 

Nur bezahlte Kunstwerke können abgeholt werden. 

Bezahlt werden kann:

  • Bar in EUR 
  • per Überweisung
  • mit EC-Karte

Wir können leider keine Kreditkartenzahlung annehmen

Bitte kontrollieren Sie Ihre Rechnungen, die während oder unmittelbar nach der Auktion erstellt werden.

Bei Zahlungsverzug müssen wir leider Zinsen berechnen.* (der Einlieferer wartet auf sein Geld...)

  • Wenn Sie Ihr Kunstwerk selbst abholen möchten: bitte vereinbaren Sie einen Termin. 
  • Wenn Sie den Versand wünschen, dann informieren Sie uns bitte vorab, damit wir die individuellen Kosten berechnen lassen können
  • Wenn Sie eine Spedition beauftragen möchten, nennen wir Ihnen gerne zuverlässige Partner

Bitte beachten Sie, dass Großformate und zerbrechliche Gegenstände nicht postalisch versendet werden können.  

Sie haben weitere Fragen? Jederzeit und gerne:

+49 (0)89 / 23 17 10 – 0
info(at)neumeister.com

 

 

Ich habe ein Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Jetzt habe ich es mir anders überlegt und will es nicht mehr. Kann ich es einfach zurückgeben?

Ein klassisches Rückgaberecht wie im Einzelhandel gibt es nicht.
Rücknahmen erfolgen lediglich unter besonderen Umständen, die eine Einzelfallprüfung benötigen. 

Auf Auktionen gilt generell: gekauft wie gesehen.
Unsere Experten beraten gerne vor dem Kauf. In den Ausstellungen dürfen die Stücke von allen Seiten vorab unter die Lupe genommen werden 

+49 (0)89 / 23 17 10 – 0
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* Die hier genannten Informationen sind nur eine exemplarische Übersicht. Rechtlich bindend sind ausschließlich die NEUMEISTER Versteigerungsbedingungen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen – wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.