Wie funktioniert das Bieten bei einer Auktion? Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen? Wie wird bezahlt? Wann und wie erhalte ich mein neu erworbenes Objekt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden – denn der Weg vom Zuschlag zur Abholung ist unkompliziert beim Kunstauktionshaus NEUMEISTER.

SCHÄTZPREIS
KATALOGBESCHREIBUNG
BIETEN
ZUSCHLAG
NACHVERKAUF
AUFGELD
FOLGERECHT
ZAHLUNG
ABHOLUNG
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
SCHÄTZPREIS
Der Schätzpreis ist der Preis, zu dem das Auktionshaus ein entsprechendes Objekt bewertet und der im Katalog aufgeführt ist. Schätzpreise sind keine Mindestzuschlagspreise (Limite).*
KATALOGBESCHREIBUNG
Jedes zur Versteigerung kommende Objekt erhält eine Katalogbeschreibung. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen werden, stellen jedoch keine Garantie im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information.
Die zur Versteigerung kommenden Objekte sind gebraucht und werden ohne Haftung des Auktionshauses für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt. Während den Vorbesichtigungen, die vor den jeweiligen Auktionen in unseren Räumen stattfinden, können Sie alle Objekte besichtigen und prüfen. Wir bitten Sie, sich selbst vom Zustand der Objekte zu überzeugen.*
Im Rahmen der Varia-Auktion werden keine Anfragen zu Zustand und Detailaufnahmen über die Katalogisierung hinaus bearbeitet.
BIETEN
Bieternummern erhalten Sie bei uns vor der Auktion und während der Vorbesichtigung.
Schriftliche und telefonische Gebote (auf Objekte ab 3.000,- Euro) müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion in einem rechtsgültig unterschriebenen Auftragsformular vorliegen. Dies gilt auch für Aufträge, die sie uns per Fax zuleiten. Der darauf vermerkte Preis gilt als Höchstgebot. Der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Gebote auf Objekte unserer Auktionen können auch per www.lot-tissimo.com abgegeben werden.
Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Sie als Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot.* Telefonisches Mietbieten ist in der Varia-Auktion nicht möglich.
ZUSCHLAG
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer (Kommittent) genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall sind Sie als Bieter auf die Dauer von drei Wochen an Ihr Gebot gebunden. Erhalten Sie nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme Ihres Gebots oder bietet jemand das Limit, so erlischt der Zuschlag (siehe Nachverkauf).*
NACHVERKAUF
Auf die nach der Auktion unversteigerten Objekte können Sie im Nachverkauf bis drei Wochen nach der Auktion Gebote abgeben. Verkaufspreis ist in diesem Falle der vom Einlieferer (Kommittent) bestimmte Mindestpreis (Limit) zuzüglich Aufgeld.
AUFGELD
Die Objekte werden, je nach Vorgaben des Einlieferers (Kommittent), differenz- oder regelbesteuert verkauft.
Bei der Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25% zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage (siehe Folgerecht) erhoben, in dem die Umsatzsteuer ohne separate Ausweisung enthalten ist.
Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagspreis und 20% Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage (siehe Folgerecht) hinzugerechnet.
Werden die ersteigerten Gegenstände von Ihnen an eine Adresse in Drittländer (außerhalb der EU) ausgeführt, wird Ihnen die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald Sie dem Auktionshaus den Ausfuhrnachweis vorgelegt haben.*
FOLGERECHT
Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) leistet das Auktionshaus für alle Originalwerke der bildenden Kunst seit Entstehungsjahr 1900 eine Abgabe auf den Verkauferlös an die Ausgleichsvereinigung KUNST. Sie als Käufer tragen von dieser Abgabe einen Anteil in Höhe von 1 % des Zuschlagspreises. Die unter diese Regelung fallenden Katalognummern sind mit einem x gekennzeichnet.*
ZAHLUNG
Zahlungen sind in bar in EUR (€), mit EC-Karte oder per Banküberweisung zu leisten. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei unbarer Zahlung gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Auktionshaus abgezogenen Bankspesen) zu Ihren Lasten. Bitte prüfen Sie die während oder unmittelbar nach der Auktion erstellten Rechnungen nach. Bei Zahlungsverzug müssen wir Ihnen Zinsen berechnen. *
ABHOLUNG
Wir bitten Sie, die ersteigerten Objekte nach Eingang des Rechnungsbetrages unverzüglich nach der Auktion im Auktionshaus abzuholen. Der Versand erfolgt nur auf Ihren Wunsch und auf Ihre Kosten und Risiko. Falls nötig, sind wir Ihnen gerne behilflich, ein geeignetes Transportunternehmen oder eine Kunstspedition zu finden.*
*Bitte beachten Sie unsere Versteigerungsbedingungen.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ungeklärte Fragen.